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18

Juni

Warenbeförderungsbeschränkungen im Gebiet der EU

Reisen innerhalb der EU (verbrauchsteuerpflichtige Waren, die in einem anderen EU-Land erworben wurden)

Wenn Waren in einem anderen EU-Land gekauft und die Steuern bezahlt wurden für den privaten Gebrauch, gelten folgende obligatorische EU-Mindestrichtlinien (jedes Land kann höhere Höchstgrenzen festlegen, aber nicht niedriger als die der EU):

  • 800 Zigaretten

  • 400 Cigarillos (jeweils bis zu 3 g)

  • 200 Zigarren

  • 1 kg Rauchtabak

  • 10 l Spirituosen (>22 % Vol.)

  • 20 l verstärkter Wein (z.B. Portwein, Sherry)

  • 90 l Wein (bis zu 60 l davon können Schaumwein sein)

  • 110 l Bier

Einfuhr in die EU aus Drittländern oder aus Gebieten außerhalb des EU-Zollgebiets

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land reisen (z. B. USA, Norwegen oder spezielle EU-Gebiete wie die Kanarischen Inseln usw.), dürfen Waren ohne Steuerzahlung in folgenden Mengen eingeführt werden:

Ware Menge (€ je nach Bedarf festgelegt)

Alkohol (Kategorien):

Starke Spirituosen (>22 %) 1 l

Alkohol ≤ 22 % (Schaumwein oder verstärkter Wein) 2 l

Wein (nicht schäumend) 4 l

Bier 16 l

Tabak (Alter ≥17 Jahre):

200 Zigaretten oder 100 Cigarillos oder
50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
(kann kombiniert werden)

Andere Waren (Geschenke, Souvenirs usw.)

Bis zu 300 € bei Landtransport oder 430 €
bei Luft-/Seetransport;
für Kinder unter 15 Jahren – 150 € begrenzt

Kraftstoff: Kraftstoff im Standardtank Ihres Fahrzeugs oder maximal 10 l in tragbarem Behälter darf steuerfrei transportiert werden. European CommissionEuropean Union

 

Beschränkende spezielle EU-Gebiete

Einige EU-Gebiete gehören nicht zum EU-Zollgebiet und unterliegen daher den Nicht-EU-Bestimmungen. In solchen Fällen gelten die strengeren Beschränkungen (siehe Punkt 2), z. B.:

  • Åland-Inseln (Finnland)

  • Kanarische Inseln (Spanien)

  • Livigno, Campione d’Italia, Lugano Seen (Italien)

  • Helgoland und Büsingen (Deutschland), Normandie-Inseln, französische Übersee-Départements

Wertgrenzen für Waren

Bei der Einreise nach Lettland aus einem Nicht-EU-Land sind Waren, die Reisende im persönlichen Gepäck mitführen, von Zoll- und Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Gesamtwert pro Person nicht überschreitet:

  • 300 € – bei Landreise;
  • 430 € – bei Luft- oder Seereise;
  • Kinder unter 15 Jahren dürfen unabhängig vom Einreisemodus Waren für den persönlichen Gebrauch einführen, deren Wert 285 € nicht überschreitet.

Persönliches Gepäck – Waren, die in einem Drittland gekauft wurden und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Reisenden oder seiner Familie oder als Geschenke bestimmt sind, sofern Art und Menge der Waren nicht auf kommerzielle Einfuhr schließen lassen.

Vom Gesamtwert ausgenommen sind:

  • der Wert von persönlichem Gepäck, das der Reisende vorübergehend einführt oder nach vorübergehendem Export zurückführt;
  • der Wert von Medikamenten, die der Reisende für den persönlichen Bedarf benötigt;
  • Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kraftstoff, die der Reisende im persönlichen Gepäck mitführt, unter Einhaltung der im Gesetz „Über die Verbrauchsteuer” §21 Absatz 4 festgelegten Mengenbeschränkungen.https://www.vid.gov.lv/lv/precu-vertibas-ierobezojumi

Zur Beachtung!

Zusätzlich bitten wir zu beachten, dass die von der Europäischen Union festgelegten Sanktionen für den Import und Export bestimmter Waren aus/an die Russische Föderation und die Republik Belarus auch für Privatpersonen und deren Gepäck gelten. Deshalb empfehlen wir, die Informationen auf der VID-Webseite zu konsultieren.

Zusätzliche Hinweise und Beispiele

  • EU-Mitgliedstaaten können höhere Beschränkungsgrenzen als die EU-Mindestrichtlinien festlegen.

  • Überschreiten die Waren die Richtlinienmengen, können die Zollbehörden einen Nachweis verlangen, dass diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, andernfalls können Verbrauchssteuern erhoben oder die Waren beschlagnahmt werden European UnionEuropean Commission.

  • Sind Sie unter 17 Jahre alt, sind Alkohol und Tabak überhaupt nicht in steuerfreien Mengen erlaubt. European Union.